Hauptaufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten.

Die Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

 

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Unterhaltsklagen
  • Nachbarschaftsklagen

Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

 

Unterlagen zur Einreichung einer Klage 

Diese können auf folgender Website heruntergeladen werden:

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

  • Scheidungsklagen
    beim Bezirksgericht Affoltern, Im Grund 15, Postfach, 8910 Affoltern am Albis
     
  • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag
    bei der Kantonspolizei
     
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern
    bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Affoltern, Im Grund 15, Postfach, 8910 Affoltern am Albis

 

Zugehörige Objekte