Sie möchten ein Gastwirtschaftsbetrieb wie Restaurant, Bar, Café oder ähnliches führen?

Für die Führung einer Gastwirtschaft benötigen Sie ein Patent. 

  • Von der Patentpflicht (§ 3 GGG) sind ausgenommen z.B. Pensionen mit höchstens zehn Gästen (lit. a), alkoholfreie Kleinbetriebe mit höchstens 10 Steh- oder Sitzplätzen (lit. e) und gemeinnützige alkoholfreie Gelegenheitswirtschaften (lit. f).
  • Das Patent für eine Gastwirtschaft kann mit oder ohne Alkoholausschank ausgestellt werden (§ 11 GGG).

 

Gesuch um Patenterteilung

Das Gesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen vier Wochen vor der Betriebsaufnahme beim Bereich Sicherheit und Gesundheit einzureichen.

Dem Gesuch sind beizulegen:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises (IDK oder Pass)
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Strafregisterauszug
  • Kopie der Anmeldung beim Kantonalen Labor (das Original senden Sie ans Kantonale Labor)

Zugehörige Objekte