Viele Rauminformationen finden Sie auf gisknonaueramt.ch.

Im WebGis werden Geoinformationen aus verschiedenen Quellen vereint. Die Informationen sind für die Öffentlichkeit frei zugänglich. 

Den Link für das WebGis finden Sie unter den Online-Diensten (siehe unten).

Amtliche Vermessung

Die amtliche Vermessung liefert geometrische Daten zum Grundeigentum und ist die Grundlage für viele weitere geografische Informationen und Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Priv…

Die amtliche Vermessung liefert geometrische Daten zum Grundeigentum und ist die Grundlage für viele weitere geografische Informationen und Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben.


Hauptaufgabe der amtlichen Vermessung ist das Erheben der Grundstücksgrenzen und das Nachführen dieser Daten. Damit leistet die amtliche Vermessung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums. Die Ergebnisse amtlicher Vermessungen werden im Plan für das Grundbuch festgehalten. Deshalb sind nur Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer, die im Geometerregister eingetragen sind, berechtigt, in der Schweiz amtliche Vermessungen vorzunehmen.

In Geografischen Informationssystemen (GIS) werden diese Daten so verarbeitet und aufbereitet, dass sie bedarfsgerecht an die Kundinnen und Kunden abgegeben werden können.

Gleichzeitig bildet die amtliche Vermessung die Grundlage für nahezu alle anderen Geoinformationen, die für zahlreiche Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben unverzichtbar sind. So basieren viele geografische Informationssysteme wie Orts-, Stadt- und Zonenpläne auf den Daten der amtlichen Vermessung. Diese Daten bilden in ihrer Gesamtheit ein nationales Produkt, für das einheitliche Standards definiert sind.

Karten und Pläne – und die digitalen Datensätze, auf denen sie basieren – sind dann nützlich, wenn sie aktuell und rechtsgültig sind. Deshalb ist es wichtig, dass diese Daten nachgeführt werden. So ist es auch in der amtlichen Vermessung: Informationen über Grundstücksgrenzen, Gebäude, einzelne Objekte wie Stützmauern oder Unterstände sowie die Gebäudeadressen und andere Daten unterliegen einer gesetzlichen Nachführungspflicht.


(Quelle: cadastre.ch – Das schweizerische Katasterwesen)

 

Katasterplan

Die Daten der amtlichen Vermessung (AV) sind öffentlich und werden (teilweise gegen Gebühr) allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Die Daten können in analoger (Papierpläne) ode…

Die Daten der amtlichen Vermessung (AV) sind öffentlich und werden (teilweise gegen Gebühr) allen Interessierten zur Verfügung gestellt.

Die Daten können in analoger (Papierpläne) oder digitaler Form bezogen werden.

Für Baueingaben werden analoge Katasterpläne mit Bestätigung benötigt.

 

Über den nachfolgenden Link gelanen Sie zum Online-Bestellformular unseres Geometers:

 

ÖREB-Kataster

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) ist ein Informationssystem über gesetzliche Grundlagen und behördliche Erlasse, welche auf ein Grundstück wirken. S…

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) ist ein Informationssystem über gesetzliche Grundlagen und behördliche Erlasse, welche auf ein Grundstück wirken. Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält (ÖREB-Kataster).
 

Unser Katasterbewirtschafter ist zugleich auch unser Geometer:
gpw - Wälter Willa Ingenieure für Geomatik, Planung, Werke


 

Wasser - Katasterauszüge

Wasserleitungen werden, bevor sie wieder zugedeckt werden, vermessen und im GIS-System (Geographisches Informationssystem) erfasst. Diese Informationen sind für berechtigte Interessenten…

Wasserleitungen werden, bevor sie wieder zugedeckt werden, vermessen und im GIS-System (Geographisches Informationssystem) erfasst. Diese Informationen sind für berechtigte Interessenten auszugsweise im PDF-Format kostenpflichtig erhältlich.

Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

  • Abweichungen zum eingetragenen Leitungsverlauf sind möglich
  • Die genaue Lage muss mit Sondagen überprüft werden
  • Für Schäden durch fehlende Sondagen übernimmt die WVB keine Haftung

Auszüge des Leitungskatasters Wasser im Format DXF oder DWG erfolgen kostenpflichtig durch unseren beauftragten Kataster-Ingenieur. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall direkt mit den entsprechenden Projektangaben und der genauen Rechnungsadresse.

Den Link zum Bestellformular unseres Ingenieurbüros finden Sie unter den Online-Diensten.

Zugehörige Objekte