Entwidmung Teilabschnitt Bodenfeldstrasse, Bonstetten
Mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 hat der Gemeinderat Bonstetten dem Verkauf und der Entwidmung des Teilabschnitts der Bodenfeldstrasse, der sich im Bereich des privaten Gestaltungsplans Am Bodenfeldbach befindet, zugestimmt.
Hiermit wird die Entwidmung im Sinne von § 38 Strassengesetz (StrG) öffentlich gemacht.
Der Beschluss liegt während der Rekursfrist am Schalter der Gemeindeverwaltung Bonstetten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von dieser Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in 3-facher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Bonstetten
Zugehörige Objekte
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| Entwidmung Teilabschnitt Bodenfeldstrasse (PDF, 90 kB) | Download | 0 | Entwidmung Teilabschnitt Bodenfeldstrasse |