Vogelgrippe - diese Massnahmen gelten
Der Bund und die Kantone haben die gesamte Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet erklärt.
Deshalb gelten bis mindestens 15. Februar 2023 für alle Geflügelhaltungen (unabhängig von ihrer Grösse oder der Anzahl gehaltener Tiere) die Massnahmen gemäss Infoblatt des Veterinäramtes.
Wer Geflügel hält, ist ausserdem verpflichtet, dies dem Veterinäramt zu melden: www.zh.ch/vogelgrippe
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