Hund - Anmeldung oder Abmeldung

Sie wohnen in Bonstetten und möchten Ihren Hund an- oder abmelden.

 

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden und allfällige Mutationen wie Halterwechsel oder Tod des Hundes innert 10 Tagen mitzuteilen.

Merkblatt "Meine Meldepflichten als Hundehalter"

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter ist verpflichtet ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und die erforderlichen Angaben bekanntzugeben. Innert der gleichen Frist muss die Halterin bzw. der Halter der Gemeinde einen Halterwechsel sowie der Tod des Hundes melden.

Füllen Sie dazu das nachfolgende Formular aus.

Unterlagen

Bitte senden Sie uns die nachfolgend aufgeführten Unterlagen als Scan/Foto per E-Mail an einwohnerdienste@bonstetten.ch.

für die Anmeldung des Hundes:

  • Impfbüchlein, Heimtierausweis oder Hundepass
  • Zollstempel im Heimtierausweis, beim Import aus dem Ausland
  • Kursnachweise über die bereits absolvierte praktische Hundeausbildung im Kanton Zürich


beim Tod des Hundes:

  • Rechnungskopie Tierarzt oder Krematorium
  • Ihre Kontoangaben, sofern Ihr Hund vor dem 30. Juni gestorben ist und kein Ersatzhund angeschafft wird.

Verfahren

Anmeldung eines Hundes:

Nach Erhalt der Anmeldung werden wir die Hundedaten aus der Hundedatenbank Amicus importieren und Ihren Hund in unserem Hunderegister erfassen. Wir werden zudem überprüfen, ob der Hund die im Kanton Zürich obligatorische praktische Hundeausbildung absolvieren muss.

Hundeabgabe (Hundesteuer)

Die Rechnung für die Hundeabgabe werden wir Ihnen per Post zustellen. Falls Sie die Hundeabgabe für dieses Jahr schon bezahlt haben, vermerken Sie dies im Kommentarfeld mit der Angabe der Gemeinde, bei welcher Sie diese bezahlt haben.

In Bonstetten beträgt die Jahresabgabe pro Hund im Alter von über 3 Monaten Fr. 150.00.
Sie wird jährlich im Februar mit einer Rechnung erhoben.
Erreicht der Hund das Alter von 3 Monaten nach dem 30. Juni, so ermässigt sich die Abgabe der Hundesteuer für das laufende Jahr um die Hälfte.

Für Polizei-, Militär-, Blinden- und Therapiehunde kann eine reduzierte Verabgabungsgebühr erhoben werden. Dazu muss für jedes Abgabejahr der entsprechende Nachweis erbracht werden (Einsatzbescheinigungen resp. Leistungsnachweise oder eine Bestätigung der Ausbildungsstätte müssen per E-Mail an einwohnerdienste@bonstetten.ch gesandt werden).

 

Abmeldung eines Hundes:

Nach Erhalt der Abmeldung des Hundes werden wir den Halterwechsel oder Tod in unserem Hunderegister eintragen.

Hundeabgabe (Hundesteuer)

Stirbt ein Hund und wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin bzw. der Halter Anspruch auf die Rückerstattung der halben Hundesteuer, sofern der Hund vor dem 30. Juni gestorben ist. Nach Erhalt Ihrer Kontoangaben werden wir Ihnen die halbe Hundeabgabe zurück überweisen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.