Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (KVG)
In Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der obligatorischen Versicherungspflicht möglich. Über Befreiungsgesuche entscheidet die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Krankenkassenpflicht, wer kann sich befreien lassen?
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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