Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (KVG)

In Ausnahme­­fällen ist eine Befreiung von der obligatorischen Versicherungs­­pflicht möglich. Über Befreiungsgesuche entscheidet die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.

Ausführliche Informationen finden Sie unter Krankenkassenpflicht, wer kann sich befreien lassen?

Über nachfolgenden Link gelangen Sie zum Online-Formular: Antrag auf KVG-Befreiung.

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