Vollmacht des Elternteils mit alleiniger elterlicher Sorge

Beim Zuzug oder Wegzug sowie einem Adresswechsel innerhalb der Gemeinde Bonstetten von minderjährigen Kindern durch das Elternteil mit alleiniger Elterlicher Sorge auszufüllen und zu bestätigen, wenn das Elternteil ohne elterliche Sorge die Adressänderung eines Kindes meldet.

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