Gesuch für ein Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes

Wer Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreiben will, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf.

Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Es wird erteilt, wenn eine einwandreie Führung des Betriebes gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist.

Das Gesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen vier Wochen vor der Betriebsaufnahme beim Bereich Sicherheit und Gesundheit einzureichen.

Dem Gesuch sind beizulegen:
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (IDK oder Pass)
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Strafregisterauszug
  • Kopie der Anmeldung beim Kantonalen Labor (das Original senden Sie ans Kantonale Labor)

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