Abmelden / Wegzug melden - eUmzugCH

Sie ziehen aus der Gemeinde Bonstetten weg?

elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden.

Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Die Meldepflicht (Anmeldung und Abmeldung) kann gegenüber den Einwohnerdiensten in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigt werden, vorausgesetzt die neue Wohngemeinde ist ebenfalls Teilnehmerin bei eUmzug.

Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen.

Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) des Kantons Zürich ist ein Zuzug dem Bereich Einwohnerdienste innert 14 Tagen zu melden.

Wegzug ins Ausland
Falls Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. Bitte kommen Sie möglichst frühzeitig persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei und bringen Sie Ihre Meldebestätigung bzw. Ihren Ausländerausweis mit.


eUmzugCH und die Voraussetzungen für die Online-Umzugsmeldung finden Sie unter nachstehendem Link.

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