Provisorische Rechnung (Zahlungsempfehlung)

Bis spätestens Ende Mai oder bei Änderung von bestimmten Lebenssituationen (beispielsweise Zuzug, Heirat usw.) erhalten Sie eine provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern. Bitte beachten Sie, dass die beiliegenden Einzahlungsscheine für das aufgedruckte Steuerjahr bestimmt sind. Sie erhalten 3 Einzahlungsscheine mit vorgedruckten Ratenzahlungen per 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Im Weiteren liegt ein blanko Einzahlungsschein bei, welcher für individuell wählbare Zahlungen verwendet werden kann.

Ändern sich die Einkünfte im laufenden Jahr, so haben die Steuerpflichtigen die folgenden Möglichkeiten:

  • Mit dem Steuerrechner können Sie den zu erwartenden Steuerbetrag selber berechnen und Ihre Zahlungen entsprechend anpassen.
  • Sie ersuchen den Bereich Steuern um eine angepasste provisorische Steuerrechnung.

 

Schlussrechnung (Definitive Rechnung)

Sobald Ihre Steuererklärung definitiv eingeschätzt worden ist, stellen wir Ihnen die Schlussrechnung mit der Zinsabrechnung zu. Der geschuldete Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Die Auszahlung eines Guthabens erfolgt ebenfalls innert 30 Tagen.

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