Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuung

Subventionen für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter

Die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter ermöglicht den Eltern, ihre Erwerbs- und Familienarbeit besser zu vereinbaren. Darum unterstützen und fördern die Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil a. A. die Nutzung von Angeboten zur familienergänzenden Kinderbetreuung wie z.B. Kinderkrippen, Tagesfamilien und Kinderhort-Einrichtungen.

Die Rahmenbedingungen für den Erhalt der Subventionen sind in einem Reglement definiert.

Gesuche um Beiträge sind an den Sozialdienst Unteramt zu richten.

 

Weiterführende Informationen:

 

Zugehörige Objekte