Sie ziehen neu nach Bonstetten? Wir heissen Sie herzlich willkommen! 

Für eine Anmeldung aus dem Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorbei kommen. 

Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen ab Wohnsitznahme / Einreise und bei ausländischen Staatsangehörigen auch vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen. 
 

Benötigte Dokumente

Welche Unterlagen wir von Ihnen für die Anmeldung benötigen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt "Anmeldung bei der Gemeinde".

In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte laden Sie das Formular vorgängig herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Anmeldung mit. 

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.


Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 40.-- pro erwachsener Person. Bei ausländischen Staatsangehörigen fallen zusätzlich die ausländerrechtlichen Gebühren an.

 

Obligatorische Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

Beim Zuzug aus dem Ausland ist uns innert 90 Tagen ab dem Einreisedatum der Nachweis über den Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung vorzulegen. Bitte senden Sie uns dazu die Kopie der Versicherungspolice (KVG) per Post oder E-Mail zu. 

Weitere Informationen finden Sie unter: Obligatorische Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

 

Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung

(Aufenthalt länger als drei Monate oder 90 Arbeitstage)

Das Aufenthaltsrecht im Kanton Zürich und in der Schweiz wird durch das Migrationsamt des Kantons Zürich geprüft. Die Gesuchstellung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde bei der Anmeldung. Die Gesuchsunterlagen werden anschliessend von uns ans Migrationsamt übermittelt. Nach der erfolgten Anmeldung dürfen Sie Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Für die Antragstellung sind die bereits erfolgte Einreise und die persönliche Anwesenheit zwingend notwendig. Die ausländerrechtliche Bewilligung kann nicht vor der Einreise beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: Beantragung Aufenthaltsbewilligung B | Kurzaufenthaltsbewilligung L

 

Zuzug mit Hund

Wird ein Hund aus dem Ausland importiert, muss die Kontrolle des Datenchips und die Übernahme der Daten in die schweizerische Chipdatenbank innert 10 Tagen über einen schweizerischen Tierarzt erfolgen. Der Hund muss zudem bei der Gemeinde angemeldet werden. Wir benötigen dafür den Heimtierausweis.

Weitere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Hundehaltung

 

Informationen zum eUmzugCH | online Umzugsmeldung

Die online Anmeldung (eUmzug) ist beim Zuzug aus dem Ausland nicht möglich.

 

Meldefrist / Ordnungsbusse

Die Meldefrist (gesetzliche Frist) beträgt 14 Tage ab Zuzug.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.-- (§3 i.V.m. §31 MERG und §2 Ziff. Anhang 1 Ziff. 1 KOBV) zur Folge haben kann.

Zugehörige Objekte