Stimmberechtigt an der Urne (eidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen) sowie an der Gemeindeversammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 18. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Bonstetten.

Auslandschweizerinnen und -schweizer können an den eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen inkl. Ständeratswahlen sowie eidgenössische Initiativen und Referendumsbegehren unterzeichnen. Für die Eintragung im Stimmregister melden Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Schweizervertretung im Ausland an.

 

Zugehörige Objekte