Die Baukommission ist eine beratende Kommission des Gemeinderats (nach Gemeindeordnung Art. 18)

Sie überprüft und begutachtet Gesuche um Erteilung von Baubewilligungen und Vorentscheiden im Rahmen der Bau- und Zonenordnung sowie der eidgenössischen und kantonalen Bauvorschriften und erledigt die ihr zugewiesenen weiteren baupolizeilichen Angelegenheiten.

Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre. Die nächste Erneuerungswahl findet im Jahr 2026 durch den Gemeinderat statt.

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