Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Affoltern

Per 1. Januar 2013 trat gesamtschweizerisch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft und ersetzt somit das bisherige Vormundschaftsrecht. Die Prüfung und Anordnung von Massnahmen erfolgt durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).


Gemeinsame elterliche Sorge
Informationen bezüglich gemeinsamer elterlicher Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern finden Sie hier.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Affoltern
Sagistrasse 8A
8910 Affoltern am Albis

Tel. 044 541 01 41
kanzlei@kesbaffoltern.ch

Website

Zugehörige Objekte