Erneuerungswahlen 2026: Publikation vorläufige Wahlvorschläge

11. November 2025

Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder von Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommission und Primarschulpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder von Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommission und Primarschulpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Für 5 Mitglieder des Gemeinderates (in alphabetischer Reihenfolge)

Name/Vorname

(Rufname)

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Partei

bisher/ neu

Blümel Bernhard Wolfgang

1985

Flugverkehrsleiter

Im Bruggen 16

parteilos

bisher

Moser Arianne

1965

Unternehmens-
beraterin

Strumbergstrasse 5

FDP

bisher

Putnam David Jérôme

1976

Lehrer

Isenbachweg 2

SVP

neu

Schuhmacher
Roger Daniel

1971

Key Account Manager / Projektleiter

Dorfstrasse 24

GLP

bisher

Wild Guido Leo

1965

Informatiker

Chüeweid 36

parteilos

bisher

Zürcher Joel Odilo

1992

Leiter Nachhaltigkeit

Im Schachenhof 31

GLP

neu

 

Für das Amt als Gemeindepräsident/in (in alphabetischer Reihenfolge)

Name/Vorname

(Rufname)

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Partei

bisher/ neu

Moser Arianne

1965

Unternehmens-
beraterin

Strumbergstrasse 5

FDP

bisher

 

Für 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (RPK) (in alphabetischer Reihenfolge)

Name/Vorname

(Rufname)

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Partei

bisher/ neu

Fontana Marco Rino

1960

Dipl. Wirtschaftsprüfer / Dozent

Stallikerstrasse 3 c

FDP

bisher

Hug Isidor Josef

1963

Wirtschaftsinformatiker

Bleikistrasse 31

parteilos

bisher

Rütimann Bernhardt Hans

1970

Bankangestellter

Isenbachstrasse 16

SVP

neu

 

Für das Amt als RPK-Präsident/in (in alphabetischer Reihenfolge)

Name/Vorname

(Rufname)

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Partei

bisher/ neu

Fontana Marco Rino

1960

Dipl. Wirtschaftsprüfer / Dozent

Stallikerstrasse 3 c

FDP

neu

 

Für 5 Mitglieder der Primarschulpflege (in alphabetischer Reihenfolge)

Name/Vorname

(Rufname)

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Partei

bisher/ neu

Brawand Miriam Franziska

1983

Zivilstandsbeamtin / Bäuerin

Oberdorfstrasse 27

Parteilos

bisher

Nufer Matthias

1994

Rettungssanitäter

Bleikistrasse 37

EDU

neu

Roth Gregor Daniel

1965

Werkzeugmacher

Dachenmasstrasse 60

SVP

bisher

Tamas Isabella

1972

Kauffrau / Journalistin

Im Späten 20

Parteilos

bisher

Tanner Natascha

1979

Spielgruppen-
leiterin / Floristin

Im Vorderdorf 9

Parteilos

bisher

 

Für das Amt als Primarschulpräsident/in (in alphabetischer Reihenfolge)

Name/Vorname

(Rufname)

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

Partei

bisher/ neu

Nufer Matthias

1994

Rettungssanitäter

Bleikistrasse 37

EDU

neu

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 11.00 Uhr (am 18. November 2025), die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Bonstetten, Abteilung Präsidiales, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).

Als Mitglied von Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommission und Primarschulpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident von Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommission und Primarschulpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied einsetzen.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für die Wahlvorschläge für alle Behörden sind bei der Gemeindeverwaltung Bonstetten, Bereich Präsidiales, oder > hier erhältlich.

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Bonstetten, 11. November 2025

Gemeinderat Bonstetten

Zugehörige Objekte

Name
Erneuerungswahlen 2026-30; 2. Publikation (PDF, 155.57 kB) Download 0 Erneuerungswahlen 2026-30; 2. Publikation