Teilrevision des Gebührentarifs (GebT) der Politischen Gemeinde Bonstetten per 1. Januar 2025
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Bonstetten, 12. November 2024
Gemeinderat Bonstetten
Zugehörige Objekte
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Gebührentarif der Politischen Gemeinde Bonstetten per 01.01.2025 (PDF, 238.13 kB) | Download | 0 | Gebührentarif der Politischen Gemeinde Bonstetten per 01.01.2025 |
Gebührentarif per 01.01.2025; Gemeinderatsbeschluss vom 04.11.24 (PDF, 282.64 kB) | Download | 1 | Gebührentarif per 01.01.2025; Gemeinderatsbeschluss vom 04.11.24 |
Preisüberwachung PUE_Schreiben betreffend Empfehlung zu den geplanten Wassergebühren (PDF, 246.54 kB) | Download | 2 | Preisüberwachung PUE_Schreiben betreffend Empfehlung zu den geplanten Wassergebühren |
Amtliche Publikation_Teilrevision Gebührentarif (GebT) per 1. Januar 2025 (PDF, 403.9 kB) | Download | 3 | Amtliche Publikation_Teilrevision Gebührentarif (GebT) per 1. Januar 2025 |