Teilrevision des Gebührentarifs (GebT) der Politischen Gemeinde Bonstetten per 1. Januar 2025

12. November 2024
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 4. November 2024 die Teilrevision des folgenden Reglements genehmigt:
 
Gebührentarif (GebT) der Politischen Gemeinde Bonstetten
 
Der teilrevidierte Gebührtenarif ist (mit den Änderungen) unter den nachfolgenden Dokumenten oder hier abrufbar. Es liegt zudem während der Rekursfrist ein Exemplar beim Schalter der Einwohnerdienste, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten zur Einsicht auf. Die Teilrevision tritt nach unbenutztem Rechtsmittel per 1. Januar 2025 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Bonstetten, 12. November 2024

Gemeinderat Bonstetten

Zugehörige Objekte

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Gebührentarif der Politischen Gemeinde Bonstetten per 01.01.2025 (PDF, 238.13 kB) Download 0 Gebührentarif der Politischen Gemeinde Bonstetten per 01.01.2025
Gebührentarif per 01.01.2025; Gemeinderatsbeschluss vom 04.11.24 (PDF, 282.64 kB) Download 1 Gebührentarif per 01.01.2025; Gemeinderatsbeschluss vom 04.11.24
Preisüberwachung PUE_Schreiben betreffend Empfehlung zu den geplanten Wassergebühren (PDF, 246.54 kB) Download 2 Preisüberwachung PUE_Schreiben betreffend Empfehlung zu den geplanten Wassergebühren
Amtliche Publikation_Teilrevision Gebührentarif (GebT) per 1. Januar 2025 (PDF, 403.9 kB) Download 3 Amtliche Publikation_Teilrevision Gebührentarif (GebT) per 1. Januar 2025