Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026-2030: Wahlanordnung
Wahlanordnung für den Sonntag, 8. März 2026; 1. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen, Ansetzung einer 40-tägigen Frist
Die wahlleitende Behörde ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026-2030 für den 8. März 2026 an. Ein möglicher 2. Wahlgang ist für den 14. Juni 2026 vorgesehen.
An der Urne zu wählen sind:
- Gemeinderat (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
- Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
- Primarschulpflege (5 Mitglieder inkl. Präsidium, welches im Gemeinderat Einsitz nimmt)
In Anwendung von §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind die Wahlvorschläge bis spätestens 5. November 2025 an die Gemeindeverwaltung Bonstetten, Abteilung Präsidiales, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, einzureichen.
Als Mitglied des Gemeinderates, Rechnungsprüfungskommission, Primarschulpflege sowie deren Präsidien ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Bonstetten hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Wahl unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, werden die Behörden vom Gemeinderat für gewählt erklärt. Andernfalls findet am Sonntag, 8. März 2026 eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln statt.
Formulare für die Wahlvorschläge für alle Behörden sind bei der Gemeindeverwaltung Bonstetten, Abteilung Präsidiales, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten oder > hier erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Bonstetten, 26. September 2025
Gemeinderat Bonstetten
Zum Publikationsorgan
Zugehörige Objekte
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| Wahlanordnung für den Sonntag, 8. März 2026; 1. Aufforderung (PDF, 97.96 kB) | Download | 0 | Wahlanordnung für den Sonntag, 8. März 2026; 1. Aufforderung |
| Formular Wahlvorschlag Gemeinderat / Gemeindepräsident/in (PDF, 42.59 kB) | Download | 1 | Formular Wahlvorschlag Gemeinderat / Gemeindepräsident/in |
| Formular Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission (RPK) / RPK-Präsidentin (PDF, 42.62 kB) | Download | 2 | Formular Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission (RPK) / RPK-Präsidentin |
| Formular Wahlvorschlag Primarschulpflege / Primarschulpflegepräsident/in (PDF, 42.59 kB) | Download | 3 | Formular Wahlvorschlag Primarschulpflege / Primarschulpflegepräsident/in |