Sozialamt
Adresse
Gemeindeverwaltung Bonstetten
Sozialamt
Am Rainli 2
Postfach 88
8906 Bonstetten
Tel.: 044 701 95 00
Fax: 044 701 95 44 (mit Vermerk: Sozialamt)
sozialamt@bonstetten.ch
Öffnungszeiten
| Öffnungszeiten | |
|---|---|
| Montag und Dienstag | 08.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30–16.00 Uhr |
| Liza Egli, Sekretärin Tel. 044 701 95 43 liza.egli@bonstetten.ch | |
| Renée Schweizar, Stellvertreterin Tel. 044 701 95 22 renee.schweizar@bonstetten.ch |
Aufgaben
Das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich verpflichtet die Gemeinden zur Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Die Hilfe kann in der Beratung und Betreuung, aber auch in der Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe (Geldleistungen) bestehen. Die Gemeinden im Bezirk Affoltern habe sich für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Sozialhilfe im Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern zusammengeschlossen. Personen, die eine Sozialberatung beanspruchen möchte, können sich direkt an den Sozialdienst wenden. Wer für seinen Lebensunterhalt nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe in der Höhe des sozialen Existenzminimums. Dieses deckt in der Regel die Wohnkosten, die Krankenversicherung und die Kosten des Grundbedarfes nach SKOS. Auskünfte erteilt der Sozialdienst Bezirk Affoltern oder das Fürsorgesekretariat. Allfällige Gesuch um finanzielle Unterstützung sind ebenfalls an einer dieser Adressen zu richten.Hauptaufgaben
- Sekretariat der Fürsorgebehörde
- Beratung der Klienten in persönlicher und finanzieller Hinsicht in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst des Bezirks Affoltern
- Kontakt mit verschiedenen sozialen Stellen im Bezirk Affoltern und im Kanton Zürich
- Zahlung und Abrechnung über finanzielle Hilfe
- Berechnung der Gemeindezuschüsse für Kinderfremdbetreuung