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Pass und ID

Reisepass und Identitätskarte

  • Identitätskarte:
    Die Ausstellung einer Identitätskarte ist persönlich auf der Einwohnerkontrolle zu beantragen. Es ist keine Terminvereinbarung nötig.
  • Reisepass:
    Der Schweizer Pass oder das Kombi-Angebot (Pass + IDK) sind zwingend ab 24.02.2010 beim kantonalen Passbüro telefonisch (Telefon: 043 259 73 73) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Die Gemeinden nehmen ab diesem Datum keine Anträge mehr entgegen.
    Merkblatt  [PDF, 48.0 KB].

    Übergangsfrist:

    Zwischen dem 15. und 24. Februar 2010 wird es nicht möglich sein, Pässe 03 und Pässe 06 zu beantragen!

Identitätskarte

Die Identitätskarte ist persönlich bei der  Einwohnerkontrolle zu beantragen. Antragsteller, die das 7. Altersjahr vollendet haben, müssen das Antragsformular am Schalter persönlich mitunterschreiben. Lieferfrist: ca. 10 Arbeitstage.

Gültigkeitsdauer
10 Jahre - Für Erwachsene ab dem 18. Altersjahr 
  5 Jahre - Für Kinder/Jugendliche bis zum 18. Altersjahr
 
Minderjährige
Bei Minderjährigen oder nicht mündigen Personen muss die gesetzliche Vertretung ebenfalls mit dem Antragssteller persönlich vorsprechen und auf dem Antrag unterschreiben. Sind beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge und haben einen gemeinsamen Wohnsitz genügt in der Regel die Unterschrift einer sorgeberechtigten Person. Besitzt nur ein Elternteil das elterlichen Sorgerecht, darf nur dieser das Antragsformular mitunterzeichnen. Die Einwohnerkontrolle kann die Vorlage des Gerichtsentscheides, der die Zusprechung des Kindes enthält, verlangen.
 
Foto
Passfotoformat
Das Foto muss neusten Datums und die Person deutlich erkennbar sein (schwarzweiss oder farbig, neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht). Das Format muss 3,5 x 4.5 cm betragen. Fotos, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Siehe Fotomustertafel.
 
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind mitzunehmen:
  • alte Identitätskarte
  • Schriftenempfangsschein
  • 1 Passfoto
  • Wenn ein neue Identitätskarte für ein Kind beantragt wird: Geburtsschein
  • Bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige der Kantonspolizei (Original)
Gebühren
(inkl. Porto)
  • Erwachsene Fr. 70.00
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr Fr. 35.00
Verlust
Der Verlust der Identitätskarte ist der Kantonspolizei anzuzeigen. Die erstellte Verlustanzeige ist der Einwohnerkontrolle bei Antragsstellung abzugeben (siehe Unterlagen).
 
 
Reisepass (gültig ab 24.02.2010)
Pass06
Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Telefon: 043 259 73 73) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich. Die Gemeinden nehmen ab 24.02.2010 keine Anträge mehr entgegen.
 
Wichtige Informationen

Merkblatt [PDF, 48.0 KB]

 
Passbüro Kanton Zürich
Sihlquai 253, 8005 Zürich
Telefon: 043 259 73 73
passbuero@ds.zh.ch

Provisorischer Pass

Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
 
Reisen in die USA (Einreise/Transit): US-Botschaft in Bern Merkblatt der US-Botschaft

Führerausweis / Lernfahrausweis: Siehe Führerausweis Weitere Infos:
www.schweizerpass.ch

Bei Unklarheiten hilft Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne weiter.

 

zur Abteilung: Einwohnerkontrolle

Am Rainli 2 | Postfach 88 | CH-8906 Bonstetten | Tel.:+41 (0)44 701 95 00 | Fax:+41 (0)44 701 95 01 | e-mail