Pass und ID
Reisepass und Identitätskarte
- Identitätskarte:
Die Ausstellung einer Identitätskarte ist persönlich auf der Einwohnerkontrolle zu beantragen. Es ist keine Terminvereinbarung nötig. - Reisepass:
Der Schweizer Pass oder das Kombi-Angebot (Pass + IDK) sind zwingend ab 24.02.2010 beim kantonalen Passbüro telefonisch (Telefon: 043 259 73 73) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Die Gemeinden nehmen ab diesem Datum keine Anträge mehr entgegen.
Merkblatt [PDF, 48.0 KB].
Übergangsfrist:
Zwischen dem 15. und 24. Februar 2010 wird es nicht möglich sein, Pässe 03 und Pässe 06 zu beantragen!
| Identitätskarte |
![]() | Die Identitätskarte ist persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu beantragen. Antragsteller, die das 7. Altersjahr vollendet haben, müssen das Antragsformular am Schalter persönlich mitunterschreiben. Lieferfrist: ca. 10 Arbeitstage. | |||
| Gültigkeitsdauer | 10 Jahre - Für Erwachsene ab dem 18. Altersjahr 5 Jahre - Für Kinder/Jugendliche bis zum 18. Altersjahr | |||
| Minderjährige | Bei Minderjährigen oder nicht mündigen Personen muss die gesetzliche Vertretung ebenfalls mit dem Antragssteller persönlich vorsprechen und auf dem Antrag unterschreiben. Sind beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge und haben einen gemeinsamen Wohnsitz genügt in der Regel die Unterschrift einer sorgeberechtigten Person. Besitzt nur ein Elternteil das elterlichen Sorgerecht, darf nur dieser das Antragsformular mitunterzeichnen. Die Einwohnerkontrolle kann die Vorlage des Gerichtsentscheides, der die Zusprechung des Kindes enthält, verlangen. | |||
| Das Foto muss neusten Datums und die Person deutlich erkennbar sein (schwarzweiss oder farbig, neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht). Das Format muss 3,5 x 4.5 cm betragen. Fotos, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Siehe Fotomustertafel. | ||||
| Unterlagen | Folgende Unterlagen sind mitzunehmen:
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| Gebühren (inkl. Porto) |
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| Verlust | Der Verlust der Identitätskarte ist der Kantonspolizei anzuzeigen. Die erstellte Verlustanzeige ist der Einwohnerkontrolle bei Antragsstellung abzugeben (siehe Unterlagen). | |||
| Reisepass (gültig ab 24.02.2010) |
| Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Telefon: 043 259 73 73) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich. Die Gemeinden nehmen ab 24.02.2010 keine Anträge mehr entgegen. | ||||
| Wichtige Informationen | | Passbüro Kanton Zürich Sihlquai 253, 8005 Zürich Telefon: 043 259 73 73 passbuero@ds.zh.ch | ||
| Provisorischer Pass | Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. | |||
Führerausweis / Lernfahrausweis: Siehe Führerausweis Weitere Infos:
www.schweizerpass.ch
Bei Unklarheiten hilft Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne weiter.

