Abstimmungen / Wahlen
Abstimmungstermine_2010_10.8.2009 [PDF, 25.0 KB]
26. September 2010 - Eidg. und Kant. Abstimmungen
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Kant_Abst_Anord_26092010 [PDF, 42.0 KB]28. November 2010 - Eidg. und Kant. Abstimmungen
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28. November 2010 - Eidg. Abstimmugnen
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Wahltermine 2011
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Abstimmungstermine 2011: 13. Februar, 15. Mai, 27. November
Urnenstandorte und Öffnungszeiten
| Ordentliche Urnenöffnung: | ||
|---|---|---|
| Samstag | Sonntag | |
| Gemeindehaus | 19.00–20.00 Uhr | 9.30–11.00 Uhr |
| Sekundarschulhaus Bonstetten | 19.00–20.00 Uhr | 9.30–11.00 Uhr |
Vorzeitige Stimmabgabe
Ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.00–11.30 Uhr / 14.00–16.30 Uhr
Dienstag
08.00–11.30 Uhr / 14.00–18.30 Uhr
Freitag
08.00–11.30 Uhr / 14.00–15.30 Uhr
So üben Sie Ihr Stimmrecht aus:
- Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
- Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nicht. Reissen Sie die perforierten Wahl- und Stimmzettelbogen nicht auseinander. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung).
- Nehmen Sie den Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
Stimmabgabe durch Stellvertretung
Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit.
Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben
Briefliche Stimmabgabe
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie dieses.
- Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
- Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
- Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig bei der Post auf oder werfen Sie dieses in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtig werden.