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Abstimmungen / Wahlen

 

Abstimmungstermine_2010_10.8.2009  [PDF, 25.0 KB] 

  • 26. September 2010 - Eidg. und Kant. Abstimmungen
    1. Eidg_Abst_Durchfueh_26092010  [PDF, 39.0 KB]

    2. Kant_Abst_Anord_26092010  [PDF, 42.0 KB]28. November 2010 - Eidg. und Kant. Abstimmungen

     
    • 28. November 2010 - Eidg. Abstimmugnen
    1. Eidg_Abst_Durchfueh_28112010  [PDF, 39.0 KB]
    2. Kant_Abst_Verzicht_28112010  [PDF, 38.0 KB]
     
    • Wahltermine 2011
    1. Wahltermine_2011  [PDF, 24.0 KB]
    • Abstimmungstermine 2011: 13. Februar, 15. Mai, 27. November
    1.  Zusaetzlicher_Abstimmungstermin_2011  [PDF, 38.0 KB]
    2. Wahlen_Abstimmungen_2011  [PDF, 45.0 KB]
     
  • Urnenstandorte und Öffnungszeiten

    Ordentliche Urnenöffnung:
      Samstag Sonntag
    Gemeindehaus 19.00–20.00 Uhr 9.30–11.00 Uhr
    Sekundarschulhaus Bonstetten 19.00–20.00 Uhr 9.30–11.00 Uhr

    Vorzeitige Stimmabgabe

    Ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

    Montag,  Mittwoch und Donnerstag
    08.00–11.30 Uhr / 14.00–16.30 Uhr

    Dienstag
    08.00–11.30 Uhr / 14.00–18.30 Uhr

    Freitag
    08.00–11.30 Uhr / 14.00–15.30 Uhr


    So üben Sie Ihr Stimmrecht aus:

    • Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
    • Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nicht. Reissen Sie die perforierten Wahl- und Stimmzettelbogen nicht auseinander. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.

    Persönliche Stimmabgabe an der Urne

    • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung).
    • Nehmen Sie den Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.

    Stimmabgabe durch Stellvertretung

    Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.

    • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit.

    Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben

    Briefliche Stimmabgabe

    • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
    • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie dieses.
    • Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
    • Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
    • Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig bei der Post auf oder werfen Sie dieses in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtig werden.
  • Am Rainli 2 | Postfach 88 | CH-8906 Bonstetten | Tel.:+41 (0)44 701 95 00 | Fax:+41 (0)44 701 95 01 | e-mail