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Rechnungsprüfung

Behördentyp

Die RPK ist ein selbständiges, von den Stimmberechtigten gewähltes Organ, das keinem anderen Gemeindeorgan untergeordnet, sondern nur den staatlichen Aufsichtsbehörden verantwortlich ist (§ 83a GG und Art. 37 - 40 GO).

(Art. 56 - 59 Gemeindeordnung [GO] und § 140 ff Gemeindegesetz [GG])

Aufgabe

Die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission werden durch die kantonale Gesetzgebung geregelt. Sie begutachtet die jährlichen Voranschläge der Gemeindegüter sowie alle Anträge der Gemeindebehörden zu Handen der Stimmberechtigten, welche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Sie kontrolliert die jährlichen Rechnungen der Gemeindegüter, der Separatrechnungen und der Fonds sowie die Abrechnungen über erteilte Baukredite. Die Prüfung umfasst die Richtigkeit, die Gesetzmässigkeit und die finanziellen Auswirkungen der Anträge der Gemeindevorsteherschaften.

Referenten und Aktenbeizug
Die Rechnungsprüfungskommission kann zur Behandlung der ihr überwiesenen Anträge von den antragstellenden Behörden Referenten beiziehen. Vor ablehnenden Beschlüssen sollen die Referenten angehört werden. Mit den Anträgen sind der RPK die zugehörigen Akten einzureichen (Art. 58 Abs. 2 GO).

Fristen
Die Rechnungsprüfungskommission ist gehalten, die ihr unterbreiteten Geschäfte innert längstens 30 Tagen zu erledigen. Ihre Stellungnahme zu Handen der Stimmberechtigten ist der antragstellenden Behörde schriftlich einzureichen (Art. 59 GO).

Zusammensetzung

Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus sieben Mitgliedern.
Der Präsident und die Mitglieder werden durch die Urne gewählt (Art. 56 GO).

Präsident

Richard Frech

Mitglieder

  • Peter Ehrler
  • Ernst Hedinger
  • Karl Hegglin
  • Heinz Reimann
  • Beat Pfister
  • Urs-Peter Sauder

Aktuar/in

Heinz Reimann

Legislaturziele (2010 - 2014)

Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre. Die nächste Erneuerungswahl findet im Jahr 2014 statt.

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