Einbürgerung
Behördentyp
Die Einbürgerungskommission ist ein selbständiges, von den Stimmberechtigten gewähltes Organ.
Aufgabe
Art. 38 Gemeindeordnung
Aufgaben
Die Einbürgerungskommission ist zuständig für die Behandlung von Gesuchen und alle Beschlüsse, welche das Bürgerrecht der Gemeinde Bonstetten betreffen.
Zusammensetzung
Art. 36 Zusammensetzung
Die Einbürgerungskommission besteht aus einem/einer dem Gemeinderat angehörenden Vertreter/in, der/die gleichzeitig als Präsident/Präsidentin amtet sowie aus 6 an der Urne gewählten Mitgliedern.
Art. 37 Aktuariat und Protokollführung, Organisation
Der Gemeindeschreiber/die Gemeindeschreiberin führt das Aktuariat und die Protokolle. Er/sie nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Die Kommission konstituiert sich im Übrigen selber.
Präsident
Esther Kreis, Gemeinderat
Mitglieder
- Fischer Gertrud
- Hedinger Agnes
- Heitz Kilian
- Reimann Heinz
- Steinemann Bruno
- Zimmermann Pius
- Primus Kaiser, Gemeindeschreiber (beratendes Mitglied)
Legislaturziele (2010 - 2014)
Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre. Die nächste Erneuerungswahl findet im Jahr 2014 statt.