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Einbürgerung

Behördentyp

Die Einbürgerungskommission ist ein selbständiges, von den Stimmberechtigten gewähltes Organ.

Aufgabe

Art. 38 Gemeindeordnung

Aufgaben

Die Einbürgerungskommission ist zuständig für die Behandlung von Gesuchen und alle Beschlüsse, welche das Bürgerrecht der Gemeinde Bonstetten betreffen.

Zusammensetzung

Art. 36 Zusammensetzung

Die Einbürgerungskommission besteht aus einem/einer dem Gemeinderat angehörenden Vertreter/in, der/die gleichzeitig als Präsident/Präsidentin amtet sowie aus 6 an der Urne gewählten Mitgliedern.

Art. 37 Aktuariat und Protokollführung, Organisation

Der Gemeindeschreiber/die Gemeindeschreiberin führt das Aktuariat und die Protokolle. Er/sie nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Die Kommission konstituiert sich im Übrigen selber.

Präsident

Eichenberger Daniel, Gemeinderat

Mitglieder

  • Fischer Gertrud
  • Hedinger Agnes
  • Heitz Kilian
  • Reimann Heinz
  • Steinemann Bruno
  • Zimmermann Pius

 

  • Primus Kaiser, Gemeindeschreiber (beratendes Mitglied)

Legislaturziele (2010 - 2014)

Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre. Die nächste Erneuerungswahl findet im Jahr 2014 statt.

Am Rainli 2 | Postfach 88 | CH-8906 Bonstetten | Tel.:+41 (0)44 701 95 00 | Fax:+41 (0)44 701 95 01 | e-mail