Grundsteuer
Behördentyp
Kommission mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen
(nach Art. 29 lt. GO)
Aufgabe
Die Kommission erledigt die ihr durch die kantonale Steuergesetzgebung übertragenen Aufgaben (Art. 31 GO): Die bei Handänderungen anfallenden Grundstückgewinnsteuern werden durch das Gemeindesteueramt geprüft und der Kommission zur Veranlagung vorgelegt.
Einsprachen gegen Beschlüsse der Kommission sind an die Grundsteuerkommission Bonstetten selber zu richten.
Zusammensetzung
Die Grundsteuerkommission besteht aus dem Finanzvorstand sowie einem weiteren Mitglied des Gemeinderates und drei weiteren, an der Urne gewählten, Mitgliedern.
Präsident
Bruno Steinemann (Finanzvorstand)
Mitglieder
- Roger Mella
- Ursula Humm
- Herbert Früh
- Willi Schumacher
Am Rainli 2
8906 Bonstetten
Tel. 044 701 95 24
karin.fischer@bonstetten.ch
Legislaturziele (2010-2014)
Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre. Die nächste Erneuerungswahl findet im Jahr 2014 statt.