Direkt zum Inhalt springen

Acceskeys

Grundsteuer

Behördentyp

Kommission mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen
(nach Art. 29 lt. GO)

Aufgabe

Die Kommission erledigt die ihr durch die kantonale Steuergesetzgebung übertragenen Aufgaben (Art. 31 GO): Die bei Handänderungen anfallenden Grundstückgewinnsteuern werden durch das Gemeindesteueramt geprüft und der Kommission zur Veranlagung vorgelegt.
Einsprachen gegen Beschlüsse der Kommission sind an die Grundsteuerkommission Bonstetten selber zu richten.

Zusammensetzung

Die Grundsteuerkommission besteht aus dem Finanzvorstand sowie einem weiteren Mitglied des Gemeinderates und drei weiteren, an der Urne gewählten, Mitgliedern.

Präsident

Bruno Steinemann (Finanzvorstand)

Mitglieder

  • Roger Mella
  • Ursula Humm
  • Herbert Früh
  • Willi Schumacher
Aktuar/in
Steueramt
Karin Fischer
Am Rainli 2
8906 Bonstetten

Tel. 044 701 95 24
karin.fischer@bonstetten.ch

Legislaturziele (2010-2014)

Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre. Die nächste Erneuerungswahl findet im Jahr 2014 statt.

Am Rainli 2 | Postfach 88 | CH-8906 Bonstetten | Tel.:+41 (0)44 701 95 00 | Fax:+41 (0)44 701 95 01 | e-mail