Fürsorgekommission
Die Fürsorgekommission besteht aus der Fürsorgevorsteherin bzw. dem - vorsteher als Präsidentin bzw. Präsidenten und 4 an der Urne gewählten Mitgliedern. Die Kommission konstituiert sich im Übrigen selber. Die Frsorgebehörde besorgt selbständig das Fürsorgewesen. Die Aufgaben werden durch die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung bestimmt.
Mitglieder
Früh Ruht, Präsidentin
Adamski Gisela, Mitglied
Goldinger Anita, Mitglied
Gutknecht Maria, Mitglied
Ernest Brigitte, Mitglied
Egli Liza, Sekretärin