Reisehinweise für Reisen mit Minderjährigen

Reisen mit fremden Kindern: Was Sie beachten müssen

Viele Familien nehmen Kinder einer befreundeten Familie mit in die Ferien. Es ist ratsam, eine Vollmacht der Eltern der Gastkinder dabei zu haben. Geht es ins Ausland, sind die besonderen Einreisebestimmungen jedes Landes zu beachten.

Reisen Kinder ohne ihre leiblichen Eltern oder mit nur einem Elternteil ins Ausland, so gelten je nach Reiseziel unterschiedliche Vorschriften.


Reisen ins Ausland: Vorschriften

In einigen Ländern kann es an der Grenze zu Problemen bei der Einreise kommen, wenn keine oder nur eine sorgeberechtigte Person mit dem Kind unterwegs ist. In Europa betrifft dies z.B. Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Grossbritannien (Vereinigtes Königreich), Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und ohne Gewähr.

Erkundigen Sie sich bei der Botschaft des entsprechenden Landes (Reisehinweise zu den einzelnen Ländern gibt es hier): https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html.

Auch die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften informieren über die Einreisebestimmungen der Länder.


Empfehlung / Formulare

Die Schweiz hat bisher keine gesetzlichen Vorschriften für Reisen von Kindern ohne oder mit fremden Begleitpersonen. Das Bundesamt für Polizei empfiehlt jedoch, dass die Eltern ihrem Kind eine schriftliche Erklärung mitgeben. Diese sollte folgende Angaben enthalten:

  • Namen, Ausweis-Nummern (+ evtl. Kopie), Adresse, Telefonnummer der Eltern;
  • Name, Ausweis-Nummern, Adresse der Begleitperson;
  • Namen, Ausweis-Nummern des Kindes;
  • Reiseroute und -Daten.

Die entsprechenden Formulare finden Sie ganz unten.

W I C H T I G:
Wir verweisen klar auf die Vorschriften der einzelnen Länder, unsere Formulare dienen lediglich als mögliche Muster, es gibt aber keine Gewähr auf Vollständigkeit.


Benötigt es eine amtliche Beglaubigung?
Gewisse Länder oder Airlines verlangen die amtliche Beglaubigung der Unterschriften auf den Formularen. Die Unterschriften können beim Gemeindeammannamt oder von einem Notariat beglaubigt werden.

 

Zugehörige Objekte

Name
Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind.pdf Download 0 Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind.pdf
Vollmacht mit Mutter reisendes Kind.pdf Download 1 Vollmacht mit Mutter reisendes Kind.pdf
Vollmacht mit Vater reisendes Kind.pdf Download 2 Vollmacht mit Vater reisendes Kind.pdf