Abmeldung / Wegzug
Ein Wegzug aus der Gemeinde Bonstetten muss dem Bereich Einwohnerdienste innert 14 Tagen gemeldet werden.
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online (eUmzug) erfolgen. Bitte senden Sie uns bei einer Online-Abmeldung Ihre Meldebestätigung (Original) zurück. Für die Abmeldung am Schalter benötigen wir: Schweizerische Staatsangehörige:
Ausländische Staatsangehörige:
Wegzug ins Ausland: Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte beachten Sie:
Zusätzliche Formalitäten:
Melden Sie Adressänderungen zudem bei EKZ, Post, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Billag usw. |