Adressauskunft
Adressauskünfte richten sich nach § 18 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 22 und 23 des Gesetzes über die Informationen und den Datenschutz (IDG).
Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt. Einfache Auskunft Angabe von Name, Vorname, Adresse, Zuzugsdatum, Wegzugsdatum. Pro Auskunft und angefragte Person werden Fr. 10.00 in Rechnung gestellt. Auskunft bei berechtigtem Interesse (Interessennachweis muss eingereicht werden) Zusätzliche Angabe von Zuzugsort, Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort / Nationalität. Pro Auskunft und angefragte Person werden Fr. 20.00 in Rechnung gestellt. Die Anfrage richten Sie schriftlich an: Einwohnerdienste Bonstetten Am Rainli 2 8906 Bonstetten oder per E-Mail an einwohnerdienste@bonstetten.ch Es können keine telefonischen Adressauskünfte erteilt werden. |