Sie ziehen neu nach Bonstetten? Wir heissen Sie herzlich willkommen! 

Damit wir Sie in unsere Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit der Wohnsitznahme bei uns am Schalter oder online anmelden. Melden Sie sich vorgängig bei Ihrer alten Wohngemeinde ab. 

Sie können uns Ihren Wohnsitzwechsel online mittels eUmzug melden.

Informationen zum Zuzug aus dem Ausland finden Sie hier.
 

Benötigte Dokumente

Welche Unterlagen wir von Ihnen für die Anmeldung benötigen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt "Anmeldung bei der Gemeinde".

In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte laden Sie das Formular vorgängig herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Anmeldung mit. 

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail. 


Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 40.-- pro erwachsener Person. Bei ausländischen Staatsangehörigen fallen zusätzlich die ausländerrechtlichen Gebühren an.

 

Informationen zum eUmzugCH | online Umzugsmeldung

  • Drittstaatangehörige können den Dienst nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Zürich nutzen. 
  • Die anfallenden Anmeldegebühren müssen für den Abschluss des eUmzug direkt online bezahlt werden.
  • Die für die Anmeldung benötigten Dokumente können während dem Eingabeprozess des eUmzugs hochgeladen oder uns anschliessend via E-Mail zu gesandt werden an einwohnerdienste@bonstetten.ch. Falls Sie kein Scan-Gerät zur Verfügung haben, können Sie mit Ihrem Mobiltelefon Fotos der Dokumente machen. Achten Sie dabei auf eine gute Qualität (Lesbarkeit, Belichtung, Format).

 

Weitere Informationen

 

Meldefrist / Ordnungsbusse

Die Meldefrist (gesetzliche Frist) beträgt 14 Tage ab Zuzug.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.-- (§3 i.V.m. §31 MERG und §2 Ziff. Anhang 1 Ziff. 1 KOBV) zur Folge haben kann.

Zugehörige Objekte