Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.

Sie können die Wohnsitzbescheinigung direkt am Schalter beziehen oder online bestellen. Bei Onlinebestellungen stellen wir Ihnen die Bescheinigung an Ihre Wohnadresse zu.
 

Für den Bezug am Schalter bringen Sie folgendes mit: 

  • amtlicher Ausweis (IDK oder Pass)
  • Fr. 30.00 *

* Bestätigungen für minderjährige Kinder sind kostenlos, sofern für mindestens ein Elternteil ebenfalls eine Bescheinigung bezogen wird.

* Bestätigungen für ein RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) können bei persönlicher Vorsprache gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises gebührenfrei bezogen werden. 

 

Bei Vertretung/Bezug durch eine Drittperson benötigen wir zusätzlich:

  • Vollmacht, unterzeichnet von der Person, welche die Wohnsitzbescheinigung benötigt und die Kopie ihres amtlichen Ausweises (für Ehepartner im gleichen Haushalt nicht notwendig)
  • amtlicher Ausweis der bevollmächtigten Person (Vertreter)

 

Preis

30.00

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