Wasser - Anschlussgesuch / Trinkwasserinstallationen

Wird Ihr Bauvorhaben neu an die Trinkwasserversorgung angeschlossen oder erfährt das Vorhaben eine Veränderung in den Sanitarischen Anlagen, dann ist eine Anmeldung des Bauvorhabens frühzeitig vor Baubeginn obligatorisch an uns einzugeben.

Anhand der Eingabe prüfen wir unser Netz, ob der Trinkwasser-Anschluss möglich ist. Bei einem positiven Befund erhalten Sie eine Anschlussbewilligung sowie weitere Informationen.

Neben dem Eingabeformular Anschluss an die Wasserversorgung Bonstetten steht Ihnen zur Bestimmung der Belastungswerte (LU) Vereinfachte Methode ein Berechnungsformular zur Verfügung. Dies gilt nicht für Eingaben die mit der Berechnungsmethode getätigt werden müssen.


Für Sprinkleranschlüsse hat die Anmeldung zusätzlich mit dem massgebenden Sprinkler-Wasserbedarf und den entsprechenden Druckangaben schriftlich zu erfolgen. Verwenden Sie dazu das offizielle VKF-Formular.

 

Informationen für Ausführungsberechtigte Sanitärunternehmen

Wer Arbeiten an Haustechnikanlagen ausführt, muss für diese installationsberechtigt sein und über eine entsprechende Installationsbewilligung verfügen. Die Richtlinie GW1 sowie das entsprechende Zertifizierungsverzeichnis des SVGW sind dabei massgebend.
Ein Unternehmen ohne entsprechende Fachqualifikation darf im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Bonstetten keine Arbeiten ausführen.

Ausländische Installationsfirmen müssen den gleichwertigen Nachweis der Fachkundigkeit gemäss SVGW Richtlinie GW1 / GW101 sowie die Detailkenntnisse betreffend SVGW Richtlinie für Trinkwasserinstallationen W3, Ausgabe 2013 inkl. Ergänzung 1 & 2 mit einem Zusatzformular bestätigen.

Das Formular "Antrag für eine Ausführungsbewilligung" finden Sie unter den Online-Diensten.

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