Adressauskünfte richten sich nach § 18 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 22 und 23 des Gesetzes über die Informationen und den Datenschutz (IDG).

 

Adressauskünfte an Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen

  • Auskünfte werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen nur auf schriftliche Anfrage erteilt. 
  • Es können keine telefonischen Adressauskünfte erteilt werden.


Gesuch / Anfrage​​​​​​:

​Eine Adressanfrage stellen Sie schriftlich via Brief an 

Gemeinde Bonstetten
Einwohnerdienste
Am Rainli 2
8906 Bonstetten

oder per E-Mail an einwohnerdienste@bonstetten.ch

Geben Sie in der Anfrage alle Ihnen bekannten Personalien der gesuchten Person wie Name, Vorname, evtl. lediger Name, Geburtsdatum, ehemalige Wohnadresse sowie Zeitraum von wann bis wann diese Person in Bonstetten wohnte an. 

 

Auskunftserteilung:

Die Auskunft erhalten Sie anschliessend per Post zusammen mit der Rechnung für die Gebühren. 

 

Es wird zwischen folgenden Auskunftsarten unterschieden: 
 

Einfache Auskunft

Auskunft über:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Zuzugsdatum und Wegzugsdatum

Gebühr pro Auskunft und angefragte Person: Fr. 15.00

Es werden keine Auskünfte über Personen mit einer Adress- und Datensperre erteilt. 

 

Erweiterte Auskunft

Ein berechtigtes Interesse wird vorausgesetzt und muss glaubhaft gemacht werden.
Dazu muss ein Interessennachweis miteingereicht werden (z.B. Rechnungskopie, Verlustschein, Gerichtsurkunde, Vertragskopie usw.).

Zusätzliche Auskunft über:
- Zuzugsort und Wegzugsort (ohne Adresse)
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort / Nationalität.

Gebühr pro Auskunft und angefragte Person: Fr. 30.00

 

Zugehörige Objekte