Sackgebühr: "Abfall tränne - statt alles verbränne"

Die Kosten der Abfallbewirtschaftung werden mittels Gebühren vollumfänglich den Verursachern überbunden.
 

Sackgebühr
Die Sackgebühr dient zur Deckung der Sammel- und Entsorgungskosten für den Hauskehricht und das Sperrgut. Sie wird direkt vom Abfallerzeuger (Haushalte, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe) durch den Bezug der speziell gekennzeichneten Kehrichtsäcke und Containerchips erbracht.
 

Grundgebühr
Wieder verwertbare kleine Haushaltmengen wie Garten- und Rüstabfälle, Papier, Karton, Glas, Alu, Oel, Eisen, Textilien, Batterien, Kunststoffe usw. werden separat abgeführt bzw. an den entsprechenden Sammelstellen entgegengenommen.

Diese Entsorgungskosten werden über die Grundgebühr gedeckt.

Die offiziellen Aemtler Kehrichtsäcke für die Haushaltungen können bei folgen den Geschäften bezogen werden: Coop, SPAR und Lärche-Märt.

Die Gewerbecontainer werden mit Chips ausgerüstet und jeweils gewogen. Neue Gewerbecontainer sind bei der DILECA anzumelden.
 

Abfallgebühren (inkl. MWSt)

Grundgebühr  
Einfamilienhaus, Gewerbe, Landwirtschaft CHF 180.00
Wohnungen in Mehrfamilienhäusern CHF 150.00
   
Sack- und Sperrgutgebühr  
Pro Rolle inkl. MwSt.  
17-Liter-Kehrichtsack CHF   10.00
35-Liter-Kehrichtsack CHF   19.00
60-Liter-Kehrichtsack CHF   38.00
110-Liter-Kehrichtsack CHF   57.00
1 Containerleerung für Gewerbe pro kg (exkl. MwSt.) CHF   00.31
   
Sperrgutmarken für landwirtschaftliche Betriebe
Max. Länge 1.50 m oder 30 kg
 
bis 7,5 kg (1 Marke) CHF      3.80
bis 15,0 kg (2 Marken) CHF      7.60
bis 22,5 kg (3 Marken) CHF     11.40
bis 30,0 kg (4 Marken) CH F    15.20

Diese Sperrgutmarken dürfen nicht für die Haus-Kehrichtsäcke verwendet werden.

 

Icon Kehrricht

Zugehörige Objekte