Einbürgerung von Schweizer/innen - Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht von Bonstetten

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Bonstetten erwerben?

Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren durchgehend in Bonstetten wohnhaft sind.
 

Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Schweizerinnen und Schweizer ist:

  • Fr. 250.00
  • Fr. 125.00 für Personen bis 25 Jahre
  • gebührenfrei für minderjährige Kinder, welche miteingebügert werden
  • gebührenfrei für Personen mit Wohnsitz länger als 10 Jahre in der Gemeinde

 

Für die Bearbeitung des Einbürgerungsgesuches sind folgende Unterlagen erforderlich:
 

Einbürgerungsgesuch
(siehe untenstehendes
PDF-Dokument)
adressiert an den
Bereich Präsidiales, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten

unterschrieben von allen Gesuchstellern (ab 18 Jahren muss ein separates Gesuch gestellt werden)
 
Personenstandsausweis*
 
für ledige, verwitwete oder geschiedene Personen
 
Familienausweis*
 
für verheiratete Personen
 
Strafregisterauszug Auszug aus dem Zentralstrafregister für alle volljährigen Personen, Bestellung unter www.strafregister.admin.ch.)
 
   
Verzichts- oder Beibehaltungserklärung
(siehe untenstehendes
PDF-Dokument)
Für das Verzichten oder Beibehalten des bisherigen Bürgerrechts erkundigen Sie sich bitte beim Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes.


*Diese Ausweise dürfen nicht älter als drei Monate sein und können beim zuständigen Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes bezogen werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/einbuergerung-von-schweizerinnen-und-schweizern.html

 

Zugehörige Objekte