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Für eine Identitätskarte müssen Sie persönlich beim Bereich Einwohnerdiensten vorsprechen (auch Kleinkinder/Babys), Minderjährige in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters. Antragsteller, die das 7. Altersjahr vollendet haben, müssen den Antrag am Schalter persönlich mitunterschreiben.
Mitzubringen sind:
Passfoto:
Bildgrösse 35 x 45 mm ohne Rand, Frontalaufnahme, freundlicher und neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, Hintergrund, einfarbig, einheitlich, neutral
> Fotomustertafel
Gebühren:
Fr. 70.00 für Erwachsene
Fr. 35.00 für Kinder / Jugendliche
Lieferfrist:
max. 10 Arbeitstage
Gültigkeitsdauer:
10 Jahre für Erwachsene ab dem 18. Altersjahr
5 Jahre für Kinder / Jugendliche bis zum 18. Altersjahr
Minderjährige / Verbeiständete Personen:
Bei Minderjährigen oder verbeiständeten Personen muss die gesetzliche Vertretung ebenfalls mit dem Antragssteller persönlich vorsprechen und auf dem Antrag unterschreiben.
Um sicherzustellen, dass keine Ausweise an Minderjährige ausgestellt werden, ohne dass die Zustimmung beider Elternteile vorliegt, wird eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils verlangt, wenn ein Kind / Jugendlicher nur in Begleitung eines Elternteils zur persönlichen Vorsprache erscheint. Hat tatsächlich nur ein Elternteil das Sorgerecht, muss er / sie das z.B mit einem Gerichtsurteil nachweisen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.schweizerpass.ch
Seit 1. März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass (Pass 10) mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken.
Für die Beantragung des Schweizer Passes und des Kombi-Angebots ist vorgängig zwingend ein Termin zur persönlichen Vorsprache beim Kantonalen Passbüro entweder über www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter
043 259 73 73 zu vereinbaren.
Am Termin werden die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfasst (kein eigenes Foto notwendig). Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzubringen, egal, ob sie noch gültig oder bereits abgelaufen sind. Sie müssen entwertet werden, bevor die neuen Ausweise zugestellt werden können. Bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen. Neu eingebürgerte Personen weisen sich mit ihrem ausländischen Pass aus. Bei Neugeborenen ist das Original des Geburtsscheins oder des Familienausweises mitzubringen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht von den Eltern begleitet werden, benötigen deren schriftliche Zustimmung.
Weitere Informationen:
Provisorischer Pass (Notpass)
Der provisorische Pass kann ohne Termin beim Passbüro am Shilquai 253 in Zürich oder beim Notpassbüro am Flughafen beantragt werden. Es muss persönlich vorgesprochen werden. Informieren Sie sich vorgängig, welche Dokumente Sie mitbringen müssen. Weitere Informationen