Hauptaufgaben - Führen diverser Steuerregister
- Jährliche Durchführung des Steuererklärungsverfahrens
- Bearbeiten von Fristerstreckungsgesuchen für Steuererklärungen für natürliche Personen
- Veranlagung Steuererklärungen von natürlichen Personen
- Steuerliche Bewertung der Liegenschaften
- Bezug der Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern
- Behandeln von Stundungsgesuchen/Ratenzahlungen
- Bezug der Grundstückgewinnsteuern
- Aufnahme von Inventaren bei Todesfällen
- Durchführung Gemeindesteuerausscheidungen
- Verfügen der Quellensteuertarife
- Beantworten von Fragen im Steuerwesen
Grundsteuerausschuss Gemäss Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bonstetten obliegt das Veranlagen dem
Grundsteuerausschuss des Gemeinderats.
Die Leiterin Bereich Steuern ist Ihnen bei Fragen um die Grundstückgewinnsteuern gerne behilflich.