Der Grundsteuerausschuss erledigt die ihm von der kantonalen Steuergesetzgebung übertragenen Aufgaben. Die bei Handänderungen anfallenden Grundstückgewinnsteuern werden vom Bereich Steuern geprüft und dem Ausschuss zur Veranlagung vorgelegt.

Einsprachen gegen Beschlüsse des Ausschusses sind an den Grundsteuerausschuss des Gemeinderates Bonstetten selber zu richten.

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